Veröffentlichung einer neuen Matrix zur Ursprungskumulierung seit 1. Dezember 2019

Die Europäische Kommission hat eine neue Matrix veröffentlicht, die den aktuellen Stand der diagonalen Kumulierung zu den Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle wiedergibt, siehe Amtsblatt (EU) Nr. C 67 vom 2. März 2020, S. 2–10.

Die Tabelle 1 enthält die vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone zum 1. Dezember 2019. In den Tabellen 2 und 3 sind die jeweiligen Daten der Anwendung der diagonalen Kumulierung aufgeführt.

Diese Mitteilung ersetzt die vorhergehende Mitteilung 2019/C 333/03 (ABl. C 333 vom 4.10.2019, S. 3).

Quelle:

Amtsblatt (EU) Nr. C 67 vom 2. März 2020, S. 2–10, Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens 2020/C 67/02