Warenverkehr mit der Republik Ghana

Nach einer Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2016, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 340 vom 15. Dezember 2016 wird das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Republik Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits ab dem 15. Dezember 2016 vorläufig angewandt.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wurde im Amtsblatt (EU) Nr. L 287 vom 21. Oktober 2016 veröffentlicht.

Für Ausfuhren aus Ghana in die Europäische Union finden die Ursprungsregeln, beinhaltet in Anhang II VO (EU) 2016/1076 - (MAR-Regelung), Anwendung.

Derzeit ist das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen für EU-Exporte nach Ghana nicht anwendbar, da das zeitliche Schema zum Zollabbau noch nicht beschlossen ist.

Die Datenbank Warenursprung und Präferenzen online wird zeitnah angepasst.

Quellen:

Fachmeldung vom 21.12.2016 der Zollverwaltung

ABl. EU L 340 vom 15.12.2016, S. 1, Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits