Zoll-Merkblätter zum Ermächtigten Ausführer und zu den Verfahrenserleichterungen bei der Ausfuhr

Mit jeweils einem Merkblatt erläutert die Zollverwaltung die Rechtslage und die Voraussetzungen zum Status des Ermächtigten Ausführers und zu den neuen Verfahrensvereinfachungen nach dem Unionszollkodex bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren. 

Mit der Bewilligung als Ermächtigter Ausführer können Unternehmen präferenzrechtliche Ursprungserklärungen auf Handelsdokumenten ohne wertmäßige Beschränkung ausstellen und A.TR. Formulare nutzen, die vorausbehandelt oder mit einem Sonderstempel versehen sind.

Durch den Wegfall des „Zugelassenen Ausführers“ wird die vereinfachte Zollanmeldung mit dem UZK durch eine förmliche Bewilligung abgelöst. Für alle Firmen, die bereits als zugelassener Ausführer bewilligt sind, ändert sich das Verfahren nicht, bis eine Neubewertung vom Zoll durchgeführt wird. Das Merkblatt gibt außerdem einen tabellarischen Überblick zwischen der vereinfachten Zollanmeldung und der Anschreibung in der Buchführung mit Gestellungsbefreiung.

Quellen:

Merkblatt "Ermächtigter Ausführer" (Stand Mai 2016)

Merkblatt über die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem UZK (Stand Mai 2016)