Zollaussetzungen - Weg vom Regelzollsatz!

Mit einer Zollaussetzung wird es den Unternehmen in der EU ermöglicht, Rohstoffe, Halbfertigwaren oder Teile zu verwenden, ohne die Regelzölle des EU-Zolltarifs entrichten zu müssen. Die Unternehmen können unter Beachtung der Voraussetzungen diese Waren für eine Zollaussetzung anmelden.

Die Anmeldung einer Ware zu einer Zollaussetzung ist ein förmliches Verfahren, welches in Deutschland durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie betreut wird, die in Kontakt mit der zuständigen EU-Kommission steht.

Unternehmen, die für ihre eingführten Waren eine Zollaussetzung beantragen möchten, sollten zunächst prüfen, ob ihre Waren die strengen und engen Voraussetzungen für die Gewährung einer Zollaussetzung erfüllen.

Aber auch die in der EU produzierenden Unternehmen sollten sich mit dieser Thematik beschäftigen. Denn wenn diese Unternehmen Waren in der EU herstellen, die unter Zollaussetzung in die EU eingeführt werden sollen, so können die Unternehmen die Zollaussetzung unter gewissen Umständen verhindern.

Die EU-Kommission hat dazu am 28. Oktober 2013 im Amtsblatt der EU 2013 Nr. C 312 Seite 22 bekannt gemacht, dass Einwendungen gegen die aktuell eingereichten Anträge auf Zollaussetzung bis spätestens 9. Dezember 2013 an die EU-Kommission zu übermitteln sind.

Für Fragen in diesem Bereich wenden Sie sich gern an die Zollkanzlei!