Zollerleichterungen im Warenverkehr mit Ecuador

Ab dem 1. Januar 2017 werden im Warenverkehr mit Ecuador präferenzbegünstigte Zollsätze angewandt, wenn es sich um präferenzbegünstigte Ursprungswaren Ecuadors handelt und diese in die EU eingeführt werden.

Grundlage dafür ist die vorläufige Anwendung eines entsprechenden Handelsübereinkommens.

Quellen:

ABl. EU L 358 vom 29.12.2016, S. 1, Mitteilung über die vorläufige Anwendung — zwischen der Europäischen Union und der Republik Ecuador — des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors

Fachmeldung vom 29. Dezember 2016 der Zollverwaltung.