Mit Urteil vom 22. Februar 2018 hat der EuGH in der Rechtssache C‑185/17, Mitnitsa Varna ./. „SAKSA“ OOD, entschieden, dass Mineralöl, bestehend aus Erdöl, dem Paraffin und naphtenische Kohlenwasserstoffe hinzugefügt wurden, aufgrund seiner Destillationsmerkmale nicht als Gasöl in die Upos. (KN) 2710 1943 eingereiht werden kann, auch wenn dieses Öl den Anforderungen nach der Norm EN 590:2013 für Dieselkraftstoff zur Verwendung bei arktischem oder strengem Winter‑Klima genügt.