Aktuelles

Zollrecht

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Zollanmeldung nicht nach Art. 78 ZK in Bezug auf den Anmelder geändert werden kann

Das FG Hamburg stellt in seinem aktuellen Urteil klar, dass die in einer Zollanmeldung als Anmelder genannte Person nicht über einen Antrag nach Art. 78 ZK abgeändert und außer Kraft gesetzt werden kann.

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Weiterhin Unterlagencodierung Y044 bei der Anmeldung zum Verfahren 42/63

Die Zollverwaltung weist in ihrer ATLAS-Info darauf hin, dass die die Unterlagencodierung Y044 bei der Anmeldung zum Verfahren 42/63 (zollrechtlich freier Verkehr mit anschließender steuerbefreiter innergemeinschaftlicher Lieferung) trotz Aufhebung von zwei älteren ATLAS-Infos bestehen bleibt.

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Neue Durchführungsverordnung zur Einreihung von Nahrungsergänzungsmitteln

Mit Verordnung (EU) 2018/507 vom 26. März 2018, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L83/11 vom 27. März 2018 hat die Kommission die Einreihung von Nahrungsergänzungsmittel aus Erzeugnissen des Kapitels 15 (HS), dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen als Lebensmittelzubereitungen der Pos. 2106 (HS) geregelt.

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Finanzgericht Düsseldorf weist Klage gegen Einreihung von Iopamidol ab

Mit Urteil vom 08. September 2017, Az.: 4 K 628/16 Z, hat das FG Düsseldorf über eine Einreihungsklage bzgl. des Kontrastmittels Iopamidol entschieden, dass dieses in die Unterpos. 2924 29 98 KN einzureihen ist.

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