Die Zollverwaltung weist mit ihrer ATLAS-INfo Nr. 3697/19 vom 19. November 2019 darauf hin, dass in der Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiter Lieferung (sog. 42er oder 63er Verfahren) aufgrund der Quick Fixes (MwSt-Paket der EU) zwingende Angaben und bestimmte Unterlagen vorzunehmen sind. Werden diese nicht angemeldet, wird ab dem 30. November 2019 eine Zurückweisung der Anmeldung erfolgen.