Im Amtsblatt der EU ist bekanntgegeben worden, dass das Abkommen zwischen der EU und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft am 1. Februar 2019 in Kraft treten wird.
Die EU hat mit zwei Verordnungen, veröffentlicht im Amtsblatt EU L 331 vom 28. Dezember 2018, neue Zollkontingente und Änderungen bei den Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren eingeführt.
Die Zollverwaltung informiert darüber, dass mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 ein "Hauptzollamt Hamburg" durch Zusammenlegung zweier bisheriger Hauptzollämter errichtet wird.
Der Rat der Europäischen Union hat die anstehende Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur genehmigt.