Im Amtsblatt der EU (L 56 Seite 1) ist am 26. Februar 2014 mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 174/2014 eine Änderung der ZK-DVO bekannt gegeben worden, die am 1. Dezember 2014 in Kraft treten wird. Die Änderung betrifft die Angabe einer Kennnummer für die Beteiligten grenzüberschreitender Warenverkehre (hier insbesondere die Versender und Beförderer aus Drittstaaten) für die Zwecke der Risikoanalyse.