Mit einer Zollaussetzung wird es den Unternehmen in der EU ermöglicht, Rohstoffe, Halbfertigwaren oder Teile zu verwenden, ohne die Regelzölle des EU-Zolltarifs entrichten zu müssen. Die Unternehmen können unter Beachtung der Voraussetzungen diese Waren für eine Zollaussetzung anmelden.