Die EU hat mit zwei Verordnungen, veröffentlicht im Amtsblatt EU L 437 vom 28. Dezember 2020, neue Zollkontingente und Änderungen bei den Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren eingeführt.
Am 7. Dezember 2020 wurde vom Rat der EU ein Paket von 21 Beschlüssen verabschiedet, um den Handel zwischen der Europäischen Union und den Nachbarländern in der Pan-Europa-Mittelmeer-Region zu steigern.
Die EU hat umfassende Änderungen im Bereich der Verwaltung von Zollkontingenten auf den Weg gebracht, die für Kontingentszeiträume ab dem 1. Januar 2021 gelten werden.
Die Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Jahr 2021 wird hinsichtlich von Waren, die zur Bekämpfung der COVID-19-Krise eingeführt werden, geändert.