Außenwirtschaftsrecht

Regelt das Zollrecht vor allem das Wie des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, so befasst sich das Außenwirtschaftsrecht zuerst mit dem Ob desselben. D.h., im Außenwirtschaftsrecht legt die Bundesrepublik fest, unter welchen Umständen überhaupt ein Warenverkehr mit anderen Staaten, Vereinigungen oder Personen stattfinden darf und welchen Restriktionen dieser gegebenenfalls unterliegt.

Außenwirtschaftsrecht-Anwalt Hamburg

Was sich zunächst wie eine Angelegenheit für die Bundesrepublik liest, trifft letztlich alle Unternehmen (und natürliche Personen), die im grenzüberschreitenden Warenverkehr tätig sind. Die Pflichten aus dem Außenwirtschaftsrecht sind demgemäß in diesen Unternehmen einzuhalten, was deren Kenntnis und korrekte innerbetriebliche Umsetzung natürlich voraussetzt. Fehler führen unweigerlich zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht, welche mit Geldbußen, aber auch mit Haftstrafen sanktioniert sind.

Die Zollkanzlei Peterka unterstützt Sie für einen rechtssicheren Export Ihrer Waren in den folgenden Bereichen:

  • Außenhandel und Exportkontrolle
  • Dual-Use-Verordnung, operative und strategische Vorbereitung & Anwendung nach der Dual-Use-Reform
  • Lösungen nach Außenwirtschaftsverordnung und -gesetz sowie Nebengesetzen
  • Erbringung von Dienstleistungen und technischer Unterstützung im In- und Ausland
  • Vermittlung von Geschäftsvorgängen in Drittländern; Aufstellung der Vertriebsorganisation im Konzernverbund
  • Cloud Computing in der Exportkontrolle
  • Embargovorschriften, Sanktionen und Sanktionslistenprüfung (hier auch mittels Anwendung der Software IDEA zum Abgleich von Daten aus den Sanktionslisten und aus Ihrem Warenwirtschaftssystems)
  • Exportkontrollrecht der VR China, Europäischen Union, Schweiz, Singapur, UAE, USA sowie weiterer internationaler Außenwirtschaftsrechtsquellen

Wollen Sie die Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts einhalten, benötigen aber Unterstützung hierzu? Sprechen Sie Rechtsanwalt Kay Höft gern an.

Aktuelles

Verpflichtung zur Einführung einer "No Russia Clause" in Verkaufsverträgen bei bestimmten Waren

Ab dem 20. März 2024 greift eine neue Verpflichtung für Ausführer bestimmter Güter und Technologien, dass in den diesbezüglichen Verträgen die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen ist.

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen für 2024 veröffentlicht

Das Merkblatt dient als wichtige Informationsquelle, da es grundlegende Beschreibungen zu allen Datenelementen der Zollanmeldungen liefert.

Kombinierte Nomenklatur (Zolltarif) für das Kalenderjahr 2024 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2023 die neue Kombinierte Nomenklatur (KN) für das Kalenderjahr 2024 im Amtsblatt der EU, Reihe L veröffentlicht.

Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung, Stand Januar 2022

Die Zollverwaltung hat die aktuelle Version mit Stand Januar 2022 des "Handbuchs Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" veröffentlicht.