Organisationsberatung

Mittels der Organisationsberatung zielen wir auf die Verbesserung der zoll- und außenwirtschaftsrechtlich relevanten Abläufe in Unternehmen. Anhand von spezifischen, abteilungs- und teilweise organisationsübergreifenden Fragestellungen decken wir Risikofelder, aber auch Verbesserungspotential auf.

Zoll- und Steuerbehörden gehen seit Jahren dazu über, von den Wirtschaftsbeteiligten bei der Beantragung von Vereinfachungen oder Bewilligungen interne Arbeits- und Organisationsanweisungen anzufordern, in denen die außenhandelsrelevanten Abläufe und Verantwortlichkeiten beschrieben und geregelt sind.

Arbeits- und Organisationsanweisungen im Bereich Zoll- und Außenwirtschaftsrecht tragen zudem auch zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten bei und sollten daher in das innerbetriebliche Kontrollsystem (Tax Compliance Management System) integriert werden.

Ein im Unternehmen vorhandenes Tax Compliance Management System kann im Falle von Verfehlungen für die Geschäftsführung entlastend wirken.

Die folgenden Aspekte sollten in Arbeits- und Organisationsanweisungen berücksichtigt werden:

  • Wer macht was, wann, womit, warum, wie (in welchem System, mit welchen Mitteln)?
  • Woher kommen die notwendigen Informationen?
  • Wer hat welche relevante Informationen, an wen werden diese Informationen weitergegeben?
  • Sind Zuständigkeiten inklusive Vertretung klar geregelt?
  • Wer darf grundlegende Änderungen an den Artikelstammdaten im ERP-System vornehmen?

Die oben genannten Fragen sind oftmals nicht eindeutig oder sogar einfach zu beantworten. Das kann daran liegen, dass im Tagesgeschäft alles eingespielt ist und ohne erkennbaren und messbaren Mehraufwand funktioniert.

Sollen wir Sie unterstützen, die richtigen Fragen zu stellen und die passenden Antworten zu finden? Kontaktieren Sie hierzu gern die Zollkanzlei!