Günther Dürndorfer

Günther Dürndorfer begann seine berufliche Karriere bei der Zollverwaltung, wo er sechs Jahre als Prüfer tätig war. Dann wechselte er die Seiten und wurde Leiter der Zollabteilung mit operativer Verantwortung für Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten sowie anschließend Zollberater.

Sein Lebenslauf

Günther Dürndorfer wurde in der Zollverwaltung zum Diplom-Finanzwirt ausgebildet. Beim Hauptzollamt für Prüfungen München war er dann sechs Jahre als Prüfer unmittelbar vor Ort bei den Unternehmen tätig. Hier lernte er die Arbeitsweise der Unternehmen kennen, so dass er schließlich nach sechs Jahren Zollverwaltung als Leiter der Zollabteilung mit operativer Verantwortung für Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten bei der AUDI AG anheuerte. Nach mehreren erfolreichen Jahren zog es ihn in gleicher Stellung zur BMW AG. Dann wechselte er in die Zollberatung, wo er als Director zunächst für die Deloitte & Touche GmbH und anschließend für die KPMG AG tätig war. Nach 17 Berufsjahren in der Zollwelt machte er sich schließlich als Berater mit Schwerpunkt Zoll selbständig und unterstützt seitdem als freier Kooperationspartner die Zollkanzlei Peterka.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte

  • Zollrecht, Präferenzrecht, Verbrauchsteuerrecht
  • Unternehmensinterne Prozesse, Verfahrensanweisungen und Audits, Stammdaten
  • Management von Lieferantenerklärungen
  • Begleitung von Prüfungen der Zollverwaltung
  • Einreihung von Waren in den Zolltarif

Zudem ist er als Lehrbeauftragter für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München tätig und gibt auch Seminare bei verschiedenen Industrie- und Handelskammern.

Aktuelles

Freihandelsabkommen mit Neuseeland tritt am 01. Mai 2024 in Kraft

Das ratifizierte Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland wird am 1. Mai 2024 in Kraft treten.

Instrument der verbindlichen Zollwertauskunft soll endlich kommen

Die Europäische Union strebt an, verbindliche Entscheidungen über Zollwertauskünfte (vZWA-Entscheidungen) in die EU-Zollvorschriften zu integrieren.

Elektronisches Nachweisverfahren für Unionswaren

Das Verfahren zum Nachweis des Unionscharakters von Waren wird ab dem 01. März 2024 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt.

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen für 2024 veröffentlicht

Das Merkblatt dient als wichtige Informationsquelle, da es grundlegende Beschreibungen zu allen Datenelementen der Zollanmeldungen liefert.