Die Zollkanzlei unterstützt Sie, damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen. Wir führen für Sie gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren gegen Verwaltungsakte der Zollbehörden.
Unsere Leistungen umfassen:
Einspruchs- und Klageverfahren gegen Einfuhrabgabenbescheide, Steuerbescheide oder sonstige Entscheidungen der Zollverwaltung.
Erlass und Erstattung gesetzlich nicht geschuldeter Einfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern (Steuern auf Genussmittel wie Alkohol, Tabak, Schaumwein, Kaffee, Bier und Steuern aus Strom und Energieerzeugnisse sowie Einfuhrumsatzsteuer).
Begleitung von Prüfungen der Zollverwaltung (Einfuhrhandelsprüfung, Außenwirtschaftsprüfung, Außenprüfung, Präferenzprüfung, etc.) von der Prüfungsanordnung bis zum Prüfungsabschluss sowie ggf. darüber hinaus im Rahmen von Einsprüchen.