Der Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) hat sich in seiner kürzlich ergangene Entscheidung vom 18. April 2024 in der Rechtssache Girelli Alcool Srl (C‑509/22) mit dem in der nicht mehr gültigen Verbrauchsteuer-Systemrichtline 2008/118/EG verwendeten Begriff des unvorhersehbaren Ereignisses auseinandergesetzt.